Zinssatz nominal | bis zu 5,10 % | |
Zinssatz effektiv | bis zu 5,10 % | |
Währung der Anlage | Euro | |
Laufzeit | 1 Jahr | |
Zinsgutschrift | Monatlich auf eigenem Verwaltungskonto | |
Verlängerung | Nein | |
Einlagensicherung | 20.000 € gesetzliche Einlagensicherung; bis 1.000.000 € freiwillige Einlagensicherung | |
Kosten | Nein | |
Mindestanlage | ab 20.000 Euro | |
Maximalanlage | 1.000.000 Euro |
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Verwaltungskonto inklusive
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Informationen zur Barclays Bank DE | |
Land | |
Gründung | 1819 |
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG mit Sitz in Wien ist die aktuelle Erscheinungsform der 1819 in Vereinsform gegründeten Ersten österreichischen Spar-Casse (wie das Institut bis 1997 hieß) und somit das älteste bestehende Kreditinstitut in Österreich. Sie wurde seit 1993 als Aktiengesellschaft geführt, 1997 an die Börse gebracht, 2001 in einem Haftungsverbund mit den anderen Sparkassen des Landes verbunden und firmiert seit 2008 als Mitglied der von ihr gegründeten Erste Group, die nun als Holding für sieben von der Ersten erworbene Banken in Mittel- und Osteuropa fungiert. |
Informationen zu | |
EU-Mitglied | seit |
Währung | EUR |
Bonität | |
Land | |
Gesetzliche Einlagensicherung | 100.000 € |
Freiwillige Einlagensicherung | bis 500.000 € |
Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf allen verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern erstattungsfähig – etwa Gehalts- und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher und täglich fällige Sparbücher. Auch Einlagen in allen Fremdwährungen sind gesichert. In Sonderfällen gilt für maximal 12 Monate eine erhöhte Einlagensicherung von bis zu 500.000 Euro. Die österreichische Einlagensicherung ist in einem eigenen Bundesgesetz (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) geregelt und gilt in dieser Form seit 15.8.2015. Basis der gesetzlichen Regelung ist eine EU-Richtlinie. Jedes Kreditinstitut, das in Österreich Einlagen entgegen nimmt, muss die Einlagen sicherstellen und einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ angehören. Höhe der abgesicherten Einlage Spareinlagen sind mit 100.000 Euro pro Kunde und Bank unverändert abgesichert. Innerhalb dieser Wertgrenze sind auch Zinsen gesichert. Guthaben auf Gemeinschaftskonten sind weiterhin abgesichert, sodass Mehrfachauszahlungen (für jeden Kontoinhaber, nicht aber für reine Zeichnungsberechtigte) möglich sind. Diese Einlagen sind gesichert: Sparbücher (zB täglich fällige Sparbücher, Prämien-, Kapitalsparbücher) Guthaben auf Konten (Girokonten, Festgeldkonten, Sparcards, Online-Sparkonten, Wertpapierverrechnungskonten – nicht aber Wertpapierdepots) Bausparverträge |